Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. Es ist in Deutschland das Gericht erster Instanz für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten. Die Richterinnen und Richter befinden über Rechtstreitigkeiten zwischen Steuerbürger und Finanzverwaltung (Finanzämter und Zollbehörden). Der Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit ist anders als der der übrigen Gerichtsbarkeiten zweistufig.
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