Als Justizvollzugsanstalt (JVA) wird in Deutschland eine Strafvollzugsbehörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe oder Untersuchungshaft zu vollziehen. Ersatzfreiheitsstrafe, Abschiebehaft oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, wird gleichfalls in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt. Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten. Mit dem Begriff Justizvollzugsanstalt werden zugleich auch die Gefängnisgebäudlichkeiten als solche bezeichnet
Gesetzestexte Lesen Sie das aktuelle Gesetz für die WEG's, dem Wohnungseigentumsgesetz. Wir haben alles zusammengetragen und anbieten Ihnen diese Information kostenlos zur Verfügung. Mehr...